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AGB / Grundlagen der Zusammenarbeit

A     Grundsätze

  1. Melinda Wirth bietet für Private, Unternehmen und Institutionen die auf melindawirth.ch aufgeführten Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen an.

  2. Das Kontaktgespräch von maximal 20 Minuten ist unverbindlich und kostenlos. Das Gleiche gilt auch für erstmalige Anfragen in elektronischer Form. Das Kontaktgespräch dient ausschliesslich dem gegenseitigen Kennenlernen, einem kurzen Überblick über die Situa­tion, der Beantwortung von Fragen sowie der Klärung, ob und in welcher Form eine Zu­sammenarbeit in Frage kommt.

  3. Führt das Kontaktgespräch zu einer ersten Klärung der Situation und Beratung, welches Vorgehen im Einzelfall vorgeschlagen wird, so wird dieses – ungeachtet der Fortführung der weiteren Zusammenarbeit – kostenpflichtig.

  4. Mir ist eine gleichwürdige Benennung meiner Klientinnen und Klienten wichtig – ich ver­wende daher nachfolgend den Begriff „der Klient:In“.

  5. Melinda Wirth erbringt ihre Dienstleistung auf der Grundlage der ihr vom Klient:In zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klient:In. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klient:In vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

B     Vertragliches

  1. Im Rahmen des ersten Kontaktgesprächs schätzt Melinda Wirth den zu erwartenden Be­ratungs-/Coaching-Aufwand. Die Schätzung ist stets unverbindlich.

  2. Eine verbindliche Offerte in der Zusammenarbeit mit Privaten wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Das Gleiche gilt für das Festlegen eines verbindlichen Kostendaches oder Vereinbarung eines Pauschalpreises. Unternehmen und Institutionen erhalten stets eine verbindliche Offerte.

  3. Zeichnet sich im Laufe der Zusammenarbeit gegenüber der Aufwandschätzung oder der Offerte ein Mehraufwand ab, informiert Melinda Wirth den Klient:In und passt mit ihm das bestehende Vertragsverhältnis an.

  4. Soweit es sich um Coaching, Beratungsgespräche, Prozessarbeit etc. handelt, haben beide Vertragsparteien das Recht, jederzeit vom Vertragsverhältnis zurückzutreten. Ausgenommen von diesem jederzeitigen Rücktrittsrecht sind zwischen den Parteien bereits vereinbarte Firmenseminare, Lehrgänge etc.

  5. Fallen durch den Rücktritt Kosten an, so hat der Klient:In diese zu erstatten.

C     Honorar bei versäumten oder abgesagten Terminen

  1. Das Buchen eines Termines durch den Klient:In stellt eine verbindliche Offertanfrage dar. Wird der Termin von Melinda Wirth bestätigt, so ist der Termin für beide Parteien verbindlich.

  2. Termine, welche vom Klient:In länger als 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Für innerhalb 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagte Termine kann dem Klient:In ein angemessenes Ausfallhonorar bis max. 100% der reservierten Zeit verrechnet werden.

  3. Für ohne Mitteilung des Klient:In ausgefallene Termine kann die dafür reservierte Zeit zum vollen Honorar (inkl. Vorbereitungszeit) in Rechnung gestellt werden.

D     Verrechenbare Leistungen

  1. Die von Melinda Wirth erbrachten Leistungen werden nach Aufwand (nach aktuell gültigem oder vereinbartem Stundenansatz) in Rechnung gestellt. Weitere ausgewiesene Kosten und Spesen bleiben vorbehalten.

  2. Als verrechenbare Leistungen gelten insbesondere:

  • Beratungs- und Coachinggespräche in den Räumen von Melinda Wirth, auswärts oder telefonisch.

  • Bearbeitungszeit – Vorbereitung und Nachbearbeitung von Beratungs- und Coachingges­prächen.

  • Zeit für die Durchführung, Auswertung und Interpretation von Tests.

  • Schriftliche Zusammenfassungen, Beratungsberichte, Gutachten.

  • Recherchen und Abklärungen im Auftrag der Klient:In.

  • Spesen nach Vereinbarung.

  • Reisezeiten nach Vereinbarung.

E     Zahlungsbedingungen

  1. Die Einzel-Coachings und Workshops werden üblicherweise nach Ende der erfolgten Dienstleistung und die Coaching-Pakete und Change-Begleitungen nach dem ersten Beratungs-/Coachinggespräch in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von 30 Tagen.  

  2. Die Parteien können besondere Zahlungsbedingungen (Bar-, Pauschal- oder Ratenzahlungen) vorgängig vereinbaren.

  3. Melinda Wirth ist ohne weiteres berechtigt, die Fortführung ihrer Coaching-Tätigkeit von der Zahlung ausstehender Honorare abhängig zu machen.

  4. Muss ein Klient:In für die Zahlung ausstehender Honorare gemahnt werden, so fällt mit der Mahnung ein Verzugszins von 5% an.

F     Mitwirkung und Haftung

  1. Beim Coaching handelt es sich um einen freien, aktiven und eigenverantwortlichen Prozess. Ein Erfolg kann nicht versprochen werden. Melinda Wirth steht dem Klient:In als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klient:In geleistet. Der Klient:In ist während und zwischen den Coaching-Sitzungen in vollem Umfang für seine körperliche und geistige Gesundheit selbst verantwortlich. Der Klient:In ist gehalten, persönliche Vorgänge (inkl. Medikamente und Stimulantien) und Befinden als Teil des Coaching-Prozesses von sich aus zu thematisieren.

  2. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Das Coaching setzt eine normale körperliche und geistige Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient:In aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

  3. ​Sämtliche Massnahmen, die der Klient:In aufgrund des Coachings / der Beratung durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

  4. Jegliche Haftung von Melinda Wirth aus diesem Vertragsverhältnis wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

G     Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Alle Beratungs- und Coachinggespräche erfolgen vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht.

  2. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten erfolgen keine Informationen bezüglich Inhalt und Verlauf der Beratungen an Dritte (z.B. Arbeitgeber etc.). Die Parteien können vereinbaren, dass bestimmte Informationen an bestimmte Drittpersonen weitergegeben werden. Vorbehalten bleibt die Herausgabe von Informationen aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen.

  3. Für die eigene Dokumentation und Planung der Beratung /des Coachings erstellt Melinda Wirth vertrauliche Handnotizen. Diese werden besonders geschützt aufbewahrt und sind Dritten nicht zu­gänglich. Sie werden nach erfolgter Zusammenarbeit fachgerecht entsorgt.

 

H     Übriges

  1. Diese Vereinbarung bildet - in der jeweils aktuellen Version auf melindawirth.ch verfügbar - Grundlage der Zusammenarbeit. Einseitige Änderungen bedürfen der vorgängigen schrift­lichen Zustimmung.

  2. Meinungsverschiedenheiten und Differenzen versuchen die Parteien einvernehmlich zu lösen. Nötigenfalls ziehen sie dazu einen Vermittler bei.

  3. Gegenseitige, ausgewiesene Ansprüche dürfen ohne vorgängige Zustimmung der Partei­en nicht verrechnet werden.

  4. In allen Rechtsfragen gilt Schweizer Recht. In allen Fällen vereinbaren die Parteien den Sitz von Melinda Wirth als Gerichtsstand.

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